Leistungsberechtigten
- Informationsblatt für Leistungsberechtigte in derzeit stationären Wohnformen
- Informationsblatt für Leistungsberechtigte mit teilstationären Leistungen
- Informationsblatt in leichter Sprache
- Checkliste
- Angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte, die in besonderen Wohnformen i. S. v. § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII leben (gültig im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022)
- Angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte, die in besonderen Wohnformen i. S. v. § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII leben (gültig im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023)