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Was können wir für Sie tun?

Wer in Not gerät oder Unterstützung benötigt, wird bei uns nicht alleine gelassen. Das Sozialsystem dient einerseits dazu, Bürger abzusichern. Andererseits soll es dazu beitragen, besondere Belastungen des Lebens mit Hilfen abzuwenden oder auszugleichen. Alle dafür nötigen Aktivitäten sind gesetzlich geregelt. Finanziert werden sie aus Steuern und Sozialabgaben.

Wie solche Regelungen praktisch umgesetzt und von allen Beteiligten gesetzeskonform angewandt werden, das koordiniert in unserem Bundesland die Sozialagentur Sachsen-Anhalt. Als zuständige Verwaltungsbehörde nehmen wir die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (üöTrSh) und Trägers der Eingliederungshilfe (TdE) wahr. Dazu gehören:

  • die Eingliederungshilfe für Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung,
  • Hilfen für Menschen mit Pflegebedarfen,
  • teilstationäre und stationäre Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie
  • die Blindenhilfe.

Vor Ort setzen die die Sozialämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten diese Aufgaben bürgerfreundlich und wohnortnah um. Für sie sind wir dabei eine verlässliche Partnerin. In strittigen Fällen sichern wir auch das Recht auf Widerspruch und Klage ab. Darüber hinaus steuern wir die bedarfsgerechte Entwicklung der Einrichtungslandschaft im Bundesland. Hier nehmen wir Einfluss auf das Errichten, Umgestalten und Weiterentwickeln von Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung und/oder Pflegebedarfen. Außerdem obliegt uns auch der Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern der Einrichtungen, in denen diese Unterstützungsleistungen erbracht werden.

Die Sozialagentur untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.