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Eingliederungshilfe - die Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit einer wesentlichen geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Zu diesem Zweck werden verschiedene Hilfen angeboten, z.B. für selbstbestimmte Wohnmöglichkeiten außerhalb von Einrichtungen oder die Eingliederung Erwerbsunfähiger in das Arbeitsleben.

Auch in den stationären Wohnformen ist vorrangiges Ziel die Förderung und Entwicklung der Fähigkeiten behinderter Menschen, die sie benötigen, um selbst gesteckte Ziele zu erreichen.

Welche Form der Hilfe im Einzelfall die „passende“ ist, hängt von den Fähigkeiten und Einschränkungen der behinderten Menschen, von ihren individuellen Zielen und Wünschen sowie ihrem Unterstützungsbedarf ab.

Im Gesamtplangespräch mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter aus dem Sozialamt werden die bestehenden Möglichkeiten der Hilfegewährung erörtert.