Menu
menu

Landesrahmenvertrag

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit einer wesentlichen geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Sozialagentur Sachsen-​Anhalt hat mit den Verbänden der Leistungserbringer nachfolgenden Rahmenvertrag verhandelt. 

Aktuelle Informationen können Sie hier (Hilfen für Menschen mit Behinderungen -> Landesrahmenvertrag) einsehen.

Coronavirus SARS-CoV-2

Rahmenvertrag nach 131 SGB IX in Sachsen-Anhalt geschlossen