Wo finden Sie wen?
Bei uns, der Sozialagentur Sachsen-Anhalt finden Sie auf Ihre Fragen immer eine kompetente Antwort. Passgenau gegliedert in einen Stabs- und sechs Geschäftsbereiche kümmern sich die 89 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um alle Aufgaben der Behörde als überörtlicher Träger der Sozialhilfe (üöTrSh) und Träger der Eingliederungshilfe im Land Sachsen-Anhalt.
Zentrale Dienste: Was macht der Geschäftsbereich 1?
Unsere Zentralen Dienste organisieren die Sozialagentur Sachsen-Anhalt. Von Empfang und Poststelle, über Personalangelegenheiten und Arbeitsschutz, Innere Dienste und IT, den Haushalt bis hin zu Vergaben sichern wir das Funktionieren der Behörde.
Eingliederungshilfe: Was macht der Geschäftsbereich 2?
Hier stehen alle Fragen rund um das Errichten, Umgestalten und Weiterentwickeln von Teilhabeleistungen und Angeboten für Menschen mit Behinderungen im Fokus. Wir schließen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern/ Trägern dieser Angebote. Darüber hinaus steuern wir die bedarfsgerechte Entwicklung der Einrichtungs- und Angebotslandschaft in Sachsen-Anhalt. Wir bearbeiten dabei grundsätzliche Fragen und übernehmen die Fachaufsicht für die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Für die Teilhabe am Arbeitsleben bearbeiten wir die Grundlagen der Leistungen von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderen Leistungsanbietern sowie für die Budgets für Arbeit und für Ausbildung.
Außerdem sind wir zuständig für den Berufsabschluss „Geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Beschäftigungsförderung“ für den Prüfungsausschuss des Landes Sachsen-Anhalt.
Rehapädagogischer Fachdienst: Was macht der Geschäftsbereich 3?
Unser rehabilitationspädagogischer Fachdienst ist Ansprechpartner bei und für:
- der fachlichen Einschätzung von Einzelfällen. Dazu gehören das Feststellen des Hilfebedarfs und bedarfsdeckender Hilfen vor allem bei Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen (in Zusammenarbeit mit den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte oder im Rahmen der Klage- und Widerspruchsbearbeitung),
- das Weiterentwickeln des Instrumentes zur Bedarfsermittlung, im Land Sachsen-Anhalt heißt es ELSA, und des Verfahrens zur Erstellung von Gesamtplänen,
- das Mitwirken beim Weiterentwickeln des Teilhabeplanverfahrens,
- die Qualitäts- und Wirksamkeitsprüfung von Leistungen der Eingliederungshilfe sowie
- die Mitarbeit bei der Einrichtungsplanung für bestimmte Zielgruppen und beim Entwickeln neuer Angebote.
Pflege: Was macht der Geschäftsbereich 4?
Hier finden Sie Ansprechpartner für alles rund um das Thema Pflege. Wir schließen mit Einrichtungen, Diensten und den Pflegekassen entsprechende Versorgungsverträge nach § 72 SGB 11 und auf Antrag Vergütungsvereinbarungen nach § 85 bzw. 89 SGB 11 ab. Dafür prüfen wir sowohl die Personalkosten und das Einhalten der tariflichen Vorgaben als auch die Sachkosten. Auch die Refinanzierung der Ausbildungsumlage vereinbaren wir. Zusätzlich verhandeln wir Investitionskosten bei ungeförderten und erteilen Bescheide betriebsnotwendiger Investitionskosten bei geförderten Einrichtungen. Vor dem Bau neuer oder großer Investitionsmaßnahmen bestehender Pflegeeinrichtungen führen wir gemäß Rahmenvertrag § 80 SGB 12 Orientierungsgespräche zur Refinanzierung der künftigen Investitionskosten. Zudem prüfen wir, ob und wie die Leistungsqualität entsprechend gesetzlicher Vorgaben in den Einrichtungen eingehalten wird.
Rechtsbehelfe: Was macht der Geschäftsbereich 5?
Im Geschäftsbereich 5 bearbeiten wir Widersprüche und gerichtliche Verfahren. In Widerspruchsverfahren gegen die Beschiede der Sozialämter erlassen wir nach unserer Prüfung der Sach- und Rechtslage Entscheidungen.
Ist ein Widerspruch gegen einen Bescheid (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) eingegangen, nimmt das zuständige Sozialamt zunächst eine Prüfung vor. So kann ein Fehler von der erlassenden Behörde selbst korrigiert werden.
Hält das Sozialamt den Ausgangsbescheid aufrecht und hilft somit dem Widerspruch nicht ab, wird er unserer Behörde zur Überprüfung und Entscheidung vorgelegt. In diesem Rahmen betrachten wir unabhängig vom Sozialamt und auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen Ihren Widerspruch und den Bescheid des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Wir überprüfen den Bescheid und bringen das Widerspruchsverfahren zum Ende.
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens kann der Ausgangsbescheid des Sozialamts in der Fassung der Festlegungen unserer Behörde gerichtlich kontrolliert werden. Die Sozialagentur führt für das Land Sachsen-Anhalt als Träger der Eingliederungshilfe bzw. als überörtlicher Sozialhilfeträger gerichtliche Verfahren grundsätzlich selbst durch. Entsprechende Klagen sind gegen das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch die Sozialagentur Sachsen-Anhalt, zu richten. (Link zu den Rechtsgrundlagen SGB 1/ SGB 9/ SGB 10/ SGB 12/ AG SGB 9/ AG SGB 12/ Sozialgerichtsgesetz)
Wenn zwischen Leistungsträgern Uneinigkeit über die Leistungszuständigkeit besteht, führen wir Klageverfahren zur Kostenerstattung zwischen Sozialleistungsträgern durch. Da der Streit um die Zuständigkeit nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen soll, erfolgt er ausschließlich zwischen den Leistungsträgern. Entsprechende Klagen anderer Leistungsträger sind gegen das Land Sachsen-Anhalt v. d. d. Sozialagentur Sachsen-Anhalt zu richten.
Zentrale Fachaufgaben: Was macht der Geschäftsbereich 6?
Im Fachbereich 6 übernehmen wir entsprechend der Pflege-Betreuungs-Verordnung die Anerkennungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nur für anerkannte Angebote kann der Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB 11 mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
Auch das Bewilligen von Fördermitteln verschiedener Bereiche gehört zu unseren Aufgaben. Das umfasst Angebote zur Unterstützung im Alltag, Selbsthilfekontaktstellen, -gruppen und –organisationen (Pflege) sowie Modellprojekte, Beratungsstellen für Blinde, Sehbehinderte; Gehörlose und Schwerhörige sowie Gebärdensprachdolmetscherleistungen bis hin zu Projekten im Landesaktionsplan „einfach machen“ und wohlfahrtspflegerische Maßnahmen.
Im Fachbereich 6 erstatten wir außerdem an die Träger von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und andere Leistungsanbieter Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung) und das Arbeitsförderungsgeld. Im Einzelfall bewilligen und leisten wir auch Sozial- und Eingliederungshilfe für Deutsche im Ausland.
Was macht der Stabsbereich?
Um technische Aufgaben für das Funktionieren von Sozial- und Eingliederungshilfe kümmert sich unser Stabsbereich. Dazu gehören:
- Anwendungsbetreuung/Support für die Nutzer (Sachbearbeiter) des IT-Verfahrens in den Sozialämtern,
- Auszahlen der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe im Land Sachsen-Anhalt,
- Planen und Durchführen von Zahlungsläufen,
- Rückforderungen von Überzahlungen (gegenüber Einrichtungen und Trägern),
- Pflege und Konfiguration der Verfahrensstammdaten (z.B. bei Rechtsänderungen),
- Planen, Aufstellen und Überwachen des Sozialhilfehaushaltes,
- Umsetzen der Bundesauftragsverwaltung Grundsicherung nach § 46 a SGB 12
- Bereitstellen und Übermitteln der gesetzlich vorgegebenen Statistiken
- Erstellen von Sonderauswertungen und Bearbeiten von Anfragen,
- Bearbeiten des Verwahrkontos der Sozialagentur (Aufklären nicht zuordenbarer Einzahlungen).