Welche Angebote zur Unterstützung und Selbsthilfe gibt es noch?
Angebote zur Unterstützung im Alltag entlasten Pflegepersonen und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag möglichst selbständig bewältigen zu können. Einzelheiten zur Anerkennung solcher Angebote regelt in Sachsen-Anhalt die Pflege-Betreuungs-Verordnung (PflBetrVO). Neben anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag fördern wir auch den Auf- und Ausbau von Selbsthilfestrukturen (Pflege).
Welche Unterstützung im Alltag gibt es?
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 1 können einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro in Anspruch nehmen. Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen. Bei der Suche nach anerkannten Angeboten in Ihrer Region, hilft Ihnen Ihre Pflegekasse.
Es gibt unterschiedliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Wenn Sie sich zum Arzt oder anderen Terminen oder zum Spazierengehen begleiten lassen, ein Gedächtnistraining, ein Zeichen- oder Bastelangebot in Anspruch nehmen oder sonstige soziale und kommunikative Kontakte mit Unterstützung pflegen, gilt das als Einzelbetreuung. Auch Gruppenbetreuung in Tagesgruppen, Seniorentreffen, Ausflüge, Konzerte oder anderweitigen gemeinsamen Aktivitäten von mehr als drei Personen werden so unterstützt. Suchen Sie sich Hilfe im Haushalt, um mit Jemandem gemeinsam einkaufen zu gehen oder Wohnung und Garten in Schuss zu halten, können Sie den Beitrag auch für solche hauswirtschaftliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Auch wenn Sie dafür einen Auftrag an Dritte vergeben, steht Ihnen für haushaltsnahe Dienstleistungen der Entlastungsbeitrag zu. Nicht abrechenbar dagegen sind pflegerische und handwerkliche Tätigkeiten.
Welche Nachbarschaftshilfe wird unterstützt?
Sie können sich auch von einem/r anerkannten ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfer/in unterstützen lassen. Die Nachbarschaftshelfer gehen mit Ihnen einkaufen oder spazieren, sind Ihnen im Haushalt behilflich, begleiten Sie zu Ärzten und Behörden oder bei Freizeitaktivitäten aller Art, um nur Beispiele zu nennen. Verfügt Ihr Nachbarschaftshelfer über eine entsprechende Anerkennung nach der Pflege-Betreuungs-Verordnung können Sie den Entlastungsbeitrag für diese Hilfe in Anspruch nehmen. Für alle Fragen zur Nachbarschaftshilfe steht Ihnen die Gesellschaft für Prävention im Alter e.V. (PIA) gerne zur Seite.
Wie funktioniert Selbsthilfe in der Pflege?
Die Sozialagentur fördert den Auf- und Ausbau von Selbsthilfekontaktstellen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen im Sinne der Pflege-Betreuungs-Verordnung. Eine Übersicht von regionalen Pflege-Selbsthilfekontaktstellen finden Sie hier.