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Was können wir für Sie tun?

Wer in Not gerät oder Unterstützung benötigt, wird bei uns nicht alleine gelassen. Das Sozialsystem dient einerseits dazu, Bürger abzusichern. Andererseits soll es das Leben von schwachen, kranken und schutzbedürftigen Menschen verbessern und ihre gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Alle dafür nötigen Aktivitäten sind gesetzlich geregelt. Finanziert werden sie aus Steuern und Sozialabgaben.

Wie solche Regelungen praktisch umgesetzt und von allen Beteiligten gesetzeskonform angewandt werden, das koordiniert in unserem Bundesland die Sozialagentur Sachsen-Anhalt. Als zuständige Verwaltungsbehörde nehmen wir die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (üöTrSh) und Trägers der Eingliederungshilfe wahr. Dazu gehören:

  • die Eingliederungshilfe für Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung,
  • Hilfen für Menschen mit Pflegebedarfen,
  • teilstationäre und stationäre Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie
  • die Blindenhilfe.

 

Vor Ort setzen die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Sozialämter diese Aufgaben bürgerfreundlich und wohnortnah um. Für sie sind wir dabei eine verlässliche Partnerin. In strittigen Fällen sichern wir auch das Recht auf Widerspruch und Klage ab. Darüber hinaus steuern wir die bedarfsgerechte Entwicklung der Einrichtungslandschaft im Bundesland. Hier nehmen wir Einfluss auf das Errichten, Umgestalten und Weiterentwickeln von Unterstützungsleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und/oder Pflegebedarf. Außerdem obliegt uns auch der Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern dieser Einrichtungen.

Die Sozialagentur untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Angebote zur Unterstützung im Alltag