
Die Sozialagentur Sachsen-Anhalt nimmt seit dem 01. Juli 2004, als zuständige Verwaltungsbehörde, die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (üöTrSh) und Eingliederungshilfe im Land Sachsen-Anhalt wahr.
Dabei handelt es sich um Aufgaben, die von zentraler, überörtlicher Bedeutung sind.
Dazu zählen unter anderem
- die Eingliederungshilfe für Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung
- die Hilfen für pflegebedürftige Menschen
- die teilstationären und stationären Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie
- die Blindenhilfe.
Die Bearbeitung der Anträge auf die genannten Leistungen erfolgt in den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt. So wird wohnortnahe und bürgerfreundliche Unterstützung gewährleistet.
Die Sozialagentur koordiniert dabei als zentrale Behörde die Aufgabenerledigung durch die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte und unterstützt die Sozialämter in ihrer Arbeit.
Darüber hinaus steuert die Sozialagentur die bedarfsgerechte Entwicklung der Einrichtungslandschaft in Sachsen-Anhalt, indem sie auf die Errichtung, Umgestaltung und Weiterentwicklung von Einrichtungen für behinderte und pflegebedürftige Menschen Einfluss nimmt. Der Sozialagentur obliegt auch der Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern dieser Einrichtungen.
Die Sozialagentur untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.